... was der Gesellschaft fehlt, dann müsste sie nicht auch noch den Spargroschen von Oma Krause einfordern.
Das "Schonvermögen" ist sowieso schon viel zu niedrig angesetzt. Das Geld soll eigentlich aus zweierlei Gründen vorhanden sein: als Anschubhilfe, um einen neuen Job zu bekommen (Umzug, Auto,...) aber eben auch als Überbrückungsgeld, falls man mal sanktioniert wird (!!!) - etwa, wenn man selber kündigt und 3 Monate Sperre aufgebrummt bekommt.
Warum kündigt eigentlich ein Mensch? Meistens doch aus unterschiedlichsten Gründen, z.B. schlechte Arbeitsbedingungen, Mobbing, sich verändernde familiäre Verhältnisse oder weil der Chef auch im dritten Jahr in Folge keine Gehaltsnachverhandlungen zulassen möchte. Und manchmal möchte man sich auch einfach neu orientieren und raus aus dem alten Trott.
Auf die Idee, dass sich jemand aus einem unerträglichen Arbeitsverhältnis befreien möchte und anderswo einen Neuanfang wünscht, kommt keiner in Regierung und den Arbeitsämtern. Dort unterstellt man pauschal Faulheit - und Faulheit gehört sanktioniert! Wenn man aber nur einen Hammer hat, sieht jedes Problem wie ein Nagel aus.
Für genau diese Fiesematente braucht man schonmal ein "Schonvermögen". Man braucht übrigens auch ein gewisses Geld als Student, denn das zuständige Amt für die Finanzierung der Studenten (Bafög) lässt sich halt gern 8 bis 12 Wochen Zeit mit der Bearbeitung. Fehlt eine Unterlage, kommt dann nach so 2 Monaten mal der Bescheid. Und reicht man die fehlende Unterlage ein, dauert es wieder 8 bis 12 Wochen. Wehe, es fehlt noch was. Am besten der Antragsteller (m/w/d) stellt sofort den Folgeantrag, nachdem der letzte bewilligt worden ist, dann besteht zumindest die Chance, dass man "lückenlos" durchkommt. Realität sind aber Finanzierungslücken von 3 bis 6 Monaten. Die kann man dann mit Hartz IV oder Vorschussanträgen stopfen. Oder mal verbraucht eben sein Schonvermögen, um nicht sofort vom Vermieter auf die Straße gesetzt zu werden.
Das "Schonvermögen" erlaubt einfach einem normalen Menschen in solchen prekären Situationen, handlungsfähig zu bleiben und nicht sofort in die Insolvenz zu rutschen. Und wenn man jetzt die Zeiträume betrachtet, die ich in den Beispielen genannt habe, müsste eigentlich jedem Menschen MINDESTENS ein Schonvermögen für einen Zeitraum von 3 Monaten der normalen durchschnittlichen Lebenshaltungskosten zustehen. Das müssten aktuell mindestens 2000,- Euro netto pro Monat und Person sein - also 6000,- Euro für die 3 Monate. Unter dem geht es überhaupt nicht, das ist das absolute Minimalvermögen, was jedermann in Deutschland per Gesetz zugestanden bekommen muss.
Erst jetzt können "Alterseffekte" dazu kommen. Mein persönlicher Wunsch? Ab dem 25. Lebensjahr, also definitiv nach der Ausbildung und auch den meisten Studiengängen (Bachelor) beginnt das Schonvermögen zu wachsen. Bis zum 25. Lebensjahr sind es also die 6000,- Euro. Ab da: jedes Jahr muss einen halben Monat Schonvermögen dazulegen. Also mit dem 26. Lebensjahr sind das dann 7000,- Euro, mit dem 27. Lebensjahr sind es 8000 Euro. Mit dem 50. Lebensjahr dann sind wir bei 31.000 Euro Schonvermögen und mit dem 65. Lebensjahr sind es dann gut 46.000 Euro, die nicht angetastet werden dürfen.
Und spätestens ab dem 60. Lebensjahr ist jemand nicht mehr vermittelbar. Jetzt noch dessen Vermögen anzutasten über Sanktionen ist maximal asozial - denn dann muss er seine Altersvorsorge verfressen, bevor er ein Almosen vom Staat kriegt. So wird er nur in eine Zukunft als Flaschensammler genötigt. Und das ist einem Sozialstaat unwürdig. Aber wie man mit den Alten und Schwachen umgeht, lässt man Rückschlüsse zu auf die Zivilisation, richtig?
Wir sind aktuell weniger zivilisiert wie die sprichwörtlichen "Barbaren" ...