varadi schrieb am 16.08.2024 20:28:
Re: seit wann eine vollständige Kürzung nichtmehr verfassungswidrig?
m a r x schrieb am 16.08.2024 14:03:
Wurde nicht entschieden, dass Kürzungen um mehr 30 Prozent verfassungswidrig sind?
*seufz* nein, bitte lesen Sie das Urteil selbst.
link zum Urteil, dort insb. Randnr. 209
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2019/11/ls20191105_1bvl000716.htmlEine aktuelle Erläuterung, insb. zum Regierungsentwurf
"Zur Begründung, dass solche „Totalsanktionen“ verfassungsmäßig sind, beruft sich die Bundesregierung in ihrem Entwurf auf die oben zitierte Passage des BVerfG-Urteils. "
link:https://verfassungsblog.de/totalverweigerung-des-existenzminimums/Eine damalige Einschätzung aus 2019, insb. zu den offenen Fragen in dem BVerfG-Urteil.
"Man kann ein Fazit der Grundaussagen des Urteils mit Worten von Stefan Sell ziehen: „Das höchste Gericht hat ein Urteil gefällt, dass die Systemfrage einerseits erkennbar umschifft, also die Letztfrage der Bedingungslosigkeit eines existenziellen Minimums. Auf der anderen Seite hat es die Systemfrage eindeutig geklärt, denn im bestehenden System der bedürftigkeitsabhängigen Sozialhilfe darf der Staat ein Sub-Existenzminimum installieren.“ link:https://www.grundeinkommen.de/30/11/2019/nach-dem-urteil-des-bverfg-zu-hartz-iv-sanktionen-alles-ist-moeglich.html
"Sub-Existenzminimum" --- danke, diese Wortschöpfung war bisher an mir vorbei gegangen. Wenn ich mich gruseln wollte, dann reichten mir bisher solche ähnlichen Wortschöpfungen wie "finaler Rettungsschuss". Es sieht für mich so aus, als wenn gerade die nicht so direkten Wortschöpfungen jegliche Moral zukleistern, wie z.B. auch diese "Friedensfaszilität" für gesponserten Mord und Totschlag.