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mehr als 1000 Beiträge seit 02.06.2022

Man kann es hier schon abkürzen

nichtmehrkoelner schrieb am 15.11.2022 10:40:

Die gute, gute SPD hatte das Gesetz wesentlich entschärfter damals im Bundestag eingebracht, um dann im Vermittlungsausschuß des Bundesrates SPD-Münteferings "Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen" durchzubringen - nur jetzt war es die böse CDU. Dabei hätte es damals, wie auch heute, die Möglichkeit gegeben, nach gescheitertem Bundesrat-Verfahren, dasselbe, ungeänderte Gesetz im Bundestag nochmal abstimmen zu lassen, und beim 2. mal ist keine Zustimmung des Bundesrats nötig. Wenn ich das Verfassungsrecht noch richtig im Kopf habe - zumindest war das damals die Kritik an der SPD. Statt dessen hat sie sich sehr zügig mit der CDU geeinigt.

Weil es schlicht nicht stimmt. Natürlich berührt etwas wie Hartz 4 die finanzielle Lage der Länder und Kommunen und natürlich ist das Gesetzt damit zustimmungspflichtig im Bundesrat und natürlich kann die Regierung den Bundesrat nicht überstimmen!

Einfach mal selbst zwischen Zustimmungsgesetzen und Einspruchsgesetzen informieren!

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (15.11.2022 11:24).

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