".....erhält Bürgergeld und darf im Gegensatz zu neu ankommenden Asylsuchenden sofort arbeiten."
Er DARF, MUSS aber nicht - im Gegensatz zu deutschen Bürgergeldempfängern (denen Kürzungen drohen im Verweigerungsfall). Dass dieses Argument nicht zu einem höheren Beschaftigungsgrad führt, ist ja praktisch bewiesen. Wie erklärt man sich denn diesen Sachverhalt?
Ich denke, der Unmut richtet sich auch gegen diese unterschiedliche Behandlung. Hier wäre mit einer Gleichbehandlung schon einiges gewonnen, wenn man denn partout nicht vom Bürgergeld abrücken will (warum eigentlich?).
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (19.06.2024 08:30).