Ansicht umschalten
Avatar von xj12
  • xj12

mehr als 1000 Beiträge seit 10.02.2012

Re: Skandal!

Ja, ich überschlag gerne mit einfachen Zahlen,

Dann solltest du es unterlassen andere zu korrigieren, die nicht überschlagen, sondern korrekt rechnen, findest du nicht?

Ich gehe nur auf einen Punkt ein um es kurz zu machen:

die die sagen das sei besser als Arbeit sind die die keinen Anspruch auf Mindestlohn haben

Wer soll das sein?

https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Mindestarbeitsbedingungen/Mindestlohn-Mindestlohngesetz/Anwendungsbereich-Mindestlohngesetzes/anwendungsbereich-mindestlohngesetzes_node.html

Nach § 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohnes - Mindestlohngesetz (MiLoG) hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch auf die Zahlung eines Arbeitsentgeltes mindestens in Höhe des gesetzlichen Mindestlohnes durch den Arbeitgeber (auch in Privathaushalten). Ab dem 1. Januar 2024 beträgt die Höhe des Mindestlohns 12,41 Euro brutto je Zeitstunde.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten