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Avatar von i-n-t-e
  • i-n-t-e

mehr als 1000 Beiträge seit 09.08.2008

Wenn die Ukrainer sofort arbeiten können ist doch OK.

Ich kenne selbst so einen Fall. Verheiratetes Pärchen, drei Kinder, arbeiten zusätzlich in der Gastro im Minijob. Der Chef würde sie gerne komplett anstellen, nur so viel wie sie jetzt insgesamt bekommen könnte er ihnen dann doch nicht zahlen.
Das kann ja nicht der Sinn der Übung sein... Auch andere EU-Bürger haben ja erst Anspruch auf Bürgergeld, wenn sie mindestens 12 Monate in Deutschland beschäftigt waren.

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