Nur noch die Hälfte der Abgeordneten als gewählte Vertreter, der Rest über Losverfahren. Tätigkeitsdauer der Losvertreter auf z.B. 3 Sitzungen begrenzt.
Nur noch die Hälfte der Abgeordneten als gewählte Vertreter, der Rest über Losverfahren. Tätigkeitsdauer der Losvertreter auf z.B. 3 Sitzungen begrenzt.