Timo Rieg schrieb am 23.09.2024 17:04:
Das hängt alleine davon ab, wen man als Gesamtheit befragen bzw. entscheiden lassen würde - aus dieser Gruppe wird dann gelost. Entsprechend wird es häufig die wahlberechtigte Bevölkerung sein.
Wenn aber bspw. Jugendliche etwas selbst für ihren Bereich entscheiden sollen, werden die infrage kommenden Bürger allein durch das Alter bestimmt. Sieh dazu: https://www.telepolis.de/features/Demokratie-Jugend-ist-Zukunft-wie-soll-sie-mitentscheiden-9589617.html
Bei Fragen lokaler Gestaltung wird regelmäßig und m.E. zurecht auf die Wohnbevölkerung abgestellt.
Die Bürgergruppen sind also von Einsatzfall zu Einsatzfall verschieden.
Gesetzlich fixiert ist aber die Grundgesamtheit nicht, ebensowenig das Procedere. Aber wenn die Bertelsmannstiftung das gut findet ...