Das Problem mit den Dividendenberechtigten fing schon an, als man in den 90'ern immer mehr von den Einzelaktien mit Couponbogen auf Globalaktie umstellte. Schon damals kam uns der Gedanke, wie man die falschen Angaben vermeiden kann. Schließlich kommt bei der Umstellung auf elektronische Skontros keiner mehr mit einem Schuhkarton voll Dividenencoupons in die Bank und will Geld dafür.
Da war man lange viel zu blauäugig und hat keine wirksamen Schutzvorkehrungen in das elektronischen System eingebaut.
Was die Aufbewahrungsfristen betrifft, so hat der Gesetzgeber diese langen Fristen doch selbst provoziert. Es gibt da den "schönen" §164 AO, der seit seiner Einführung praktisch auf alle Steuerbescheide von Firmen und Selbstständigen angewendet wird. Der daraus resultierende Vorbehalt zur Bestandskraft des Bescheids hat dann in Folge dazu geführt, dass man die Steuerprüfungen schön bequem vor sich her schieben kann. Zusätzlich klamme Kassen bei den Ländern und man hat noch Personal abgebaut.
Die vorgeschlagenen acht Jahre hatten wir übrigens schon mal bis Oskar von der Saar meinte, dass sei nicht mehr ausreichend, wegen oben.
Ich stelle mir da aber auch die Frage, was soll das bringen, wenn immer weniger Papier in den Firmen anfällt, was man in den Archivkeller schleppen muss. Wenn ich meine Buchhaltung selbst mache, weil sich manche Geschäfte am Rand der Rechtswidrigkeit bewegen, würde ich die Daten verschlüsselt ablegen. Was bringt es da, wenn 20 Leute mit Sackkarren morgens anrücken, um dann mit zwei oder drei PCs, Router und Smartphone wieder abzurücken. An die Daten für ihre Ermittlungen kommen sie trotzdem nicht ran. Nicht jeder muss direkt oder indirekt Kunde bei DATEV oder einem Buchhaltungsanbieter mit "Klaut" sein.