Jede(r) der/die einen Teil seines Erwerbslebens im Ausland erbracht hat, muss soviel haben, denn es bestehen dann ja kaum Ansprueche auf die staatliche Altersvorsorge.
Jede(r) der/die einen Teil seines Erwerbslebens im Ausland erbracht hat, muss soviel haben, denn es bestehen dann ja kaum Ansprueche auf die staatliche Altersvorsorge.