label schrieb am 10.06.2018 20:04:
Frau Lang sprach nicht davon, das Susanna F sowieso gestorben wäre, sondern es geht um den Kontext einer möglichen Grenzschließung bzw. Abschiebung des mutmasslichen Täters als lebensrettende Massnahme, denn das wäre auch kein Garant dafür, das Susanna F noch am Leben sein könnte.
Wenn Ali B. nicht in das Land gelassen worden wäre Susanna nach menschlichem Ermessen nicht SO gestorben WIE sie gestorben ist.
Sie wäre nach menschlichem Ermessen nicht nach sechs Stunden sexuellem Missbrauch und Folter erwürgt worden.
Unser höchstes Rechtsgut ist die Menschenwürde - „Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“ (Grundgesetz Artikel 1).
Obwohl ich bislang jeden einzelnen Beitrag von dir, den ich versehentlich gelesen habe, widerlich und dümmlich fand, hoffe ich doch, dass selbst du es nicht menschenwürdig findest, sechs Stunden lang vergewaltigt und gefoltert zu werden, um anschließend erwürgt und neben Bahngleisen verscharrt zu werden.
RICHTIG ist, dass es niemand garantieren kann, dass Susanna heute noch leben würde, aber WICHTIG ist, dass der Staat total darin versagt hat, Susannas Menschenwürde zu schützen.
Alis Asylantrag war offensichtlich unbegründet, sein Einspruch gegen die Ablehnung zwangsläufig ebenso, er war ausweislich seines sonstigen Verhaltens eine gewaltgeneigte Persönlichkeit ohne Schlag- oder Stichhemmungen.
Nach Recht und Gesetz hätte er nie ins Land gelassen werden dürfen.
Nachdem er aber nunmal da war, hätte er zügig hinausgeworfen werden müssen, nachdem er seine Gewaltneigung mehrfach demonstriert hatte.
Dann wäre Susanna vielleicht beim Zähneputzen ertrunken, aber sie wäre mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht sechs Stunden lang vergewaltigt und gefoltert worden, anschließend erwürgt worden und wie ein Stück Abfall neben Bahngleisen verscharrt worden.