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  • Lasse Reden

mehr als 1000 Beiträge seit 12.02.2012

Re: Grund für Ausreise sei nicht die Tat gewesen

fppa schrieb am 09.06.2018 19:03:

Ob sich im Falle einer Verurteilung zu lebenslanger Haft die mit ihm einsitzenden Väter anständig über seine Tat unterhalten werden?

Der Typ ist (angeblich) 20 und fällt somit unters Jugendstrafrecht. Da gibt es maximal 10 Jahre. Davon sitzt er nicht mal die Hälfte ab.

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