Ansicht umschalten
Avatar von 0rphem
  • 0rphem

mehr als 1000 Beiträge seit 19.09.2017

Re: Grund für Ausreise sei nicht die Tat gewesen

fppa schrieb am 09.06.2018 19:26:

Lasse Reden schrieb am 09.06.2018 19:24:

fppa schrieb am 09.06.2018 19:03:

Ob sich im Falle einer Verurteilung zu lebenslanger Haft die mit ihm einsitzenden Väter anständig über seine Tat unterhalten werden?

Der Typ ist (angeblich) 20 und fällt somit unters Jugendstrafrecht. Da gibt es maximal 10 Jahre. Davon sitzt er nicht mal die Hälfte ab.

Das könnte sein - Du hast Recht ....

Schwere Kindheit, verzögerte Reife, Haftempfindlichkeit, verminderte Schuldfähigkeit wegen Alkohol, Unwissenheit über unser Rechtssystem, günstige Sozialprognose, und so weiter, und so weiter.

Für Gedankenverbrechen sitzt man in Deutschland länger ein!

Bewerten
- +
Ansicht umschalten