"Wir" wollen ja nicht kleinlich sein.
Und wenn der Sohn betrunken war, na dann ist sowieso nicht viel Schuldfähigkeit übrig. 2 Jahre Bewährung hat sich doch erst kützlich 'bewährt' für Mord aus niederen Beweggründen.
Warnung: Wer das alles für billige Schutzbehauptungen hält, der kann nur Nahtsie sein.