Das Landgericht hat die tatbestandlichen Voraussetzungen für die Freiheitsentziehung als gegeben erachtet. Das ist von Rechts wegen nicht zu beanstanden.
Na, wenn das Landgericht das meint, dann MUSS es ja stimmen. Also die Justiz leidet offenkundig unter der Juristenschwemme wie die ehemaligen Grünen unter dem eigenen Nachwuchs.
Ideocracy is coming.....lol