Das Gericht verwarf die Rechtsbeschwerde eines Mannes, der im Dezember 2020 in Köln an einer Versammlung von Gegnern der staatlichen Maßnahmen zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus teilgenommen und sich geweigert hatte, einen Mund- Nasen-Schutz anzulegen. Die Pflicht zum Tragen war am Versammlungsort in der Kölner Altstadt angeordnet war.
Nachdem der Mann sich mit massivem körperlichem Widerstand einer Identitätsfeststellung entziehen wollte, nahm ihn die Polizei in Gewahrsam. Das Amtsgericht hat dies für zulässig erklärt und die Fortdauer des Freiheitsentzugs für weitere zwei Stunden bis zum Ende der Versammlung angeordnet. Dagegen hatte der Mann Beschwerde erhoben, die in alle Instanzen zurückgewiesen wurden.
Echt jetzt? Es gab gewisse Vorschriften für die Durchführung der Versammlung über deren Sinnhaftigkeit man sich streiten mag. Der Typ hat sich nicht daran gehalten, randaliert und wollte seinen Ausweis nicht zeigen. Was erwartet er, was dann passiert?
Mit einem Fußball-Hooligan hätte man exakt das gleiche gemacht. Die haben zwar nur Scheiße im Hirn, aber so blöd anschließend durch alle Instanzen zu ziehen, sind die nicht. Das sagt einiges über den Maskenverweigerer aus.