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Avatar von DL5MHK
  • DL5MHK

mehr als 1000 Beiträge seit 29.11.2000

Re: Es gibt kein Recht, andere anzustecken

Das sind Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat, du verstehst den Unterschied? Oder glaubst du, man könne den Staat rechtlich in Haftung nehmen, weil er es versäumt hat, z.B. einen grippalen Infekt eines Bürgers abzuwenden?

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