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  • Lasse Reden

mehr als 1000 Beiträge seit 12.02.2012

Re: Rechte des Ordnungsamts

Duesseldorfer schrieb am 02.04.2022 10:24:

Das Ordnungsamt wollte die Identität feststellen, nicht die Polizei.

Dies hätte man im Artikel m.E. erwähnen müssen, außerdem besteht ein Video zur Verhaftung, den selbst der WDR gesendet hat.

M.E ist. die Crux an der Sache die, man wehrt sich gegen Unrecht ( Das Ordnungsamt darf eine Identitätfestellung NICHT vornehmen ) und dann kommt die Polizei und verhaftet M.E. den Falschen.

Der Fall ereignete sich in Köln (NRW). Dort hat das Ordnungsamt das Recht zur identitätsfeststellung:

Ín Nordrhein-Westfalen beispielsweise regelt das Ordnungsbehördengesetz, dass die Mitarbeiter des Ordnungsamtes unter den gleichen Voraussetzungen Personalien kontrollieren und feststellen dürfen wie Polizisten. Auch in anderen Landesgesetzen findet sich ein entsprechender Paragraph.

„Zur Abwehr von Gefahren oder wenn der Verdacht einer Straftat besteht, kann kontrolliert werden. Dann dürfen die Bürger angehalten und Personalausweise oder Reisepässe überprüft werden“ ...

https://anwaltauskunft.de/magazin/gesellschaft/staat-behoerden/aufgaben-und-rechte-was-das-ordnungsamt-darf

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