Natürlich nicht!
Aber diese Praxis beschränkt sich ja nicht nur auf Menschen, die keine Maske tragen
wollen (oder wollten).
In Bayern kann man 2 Monate einen "Unterbringungsgewahrsam" genießen.
;-)
Natürlich nicht!
Aber diese Praxis beschränkt sich ja nicht nur auf Menschen, die keine Maske tragen
wollen (oder wollten).
In Bayern kann man 2 Monate einen "Unterbringungsgewahrsam" genießen.
;-)