Es ist eine Posse und ein Skandal, leider mit Langzeitwirkung. Wir werden im Herbst die Rechnung dafür bekommen.
Selbst der BGH duckt sich also weg. In der Urteilsbegründung steht:
Gleiches gilt für die Beurteilung, dass eine Mund-Nase-Bedeckung geeignet ist, die Verbreitung des Virus zu verhindern oder zu verlangsamen. Insoweit genügt angesichts der gegebenen Gefährdung überragend wichtiger verfassungsrechtlicher Güter bereits die Möglichkeit, durch die Regelung ihren Schutz zu erreichen (vgl. im Einzelnen BVerfG,19-8-20 Beschluss vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 u.a., NJW 2022, 139 Rn. 167 ff.).
Dieses zitierte Urteil des BVerfG ist auch schon die einzige hier aufgeführte Grundlage für die längst für jeden sichbar empirisch wie auch wissenschaftlich widerlegte Annahme, eine Maske würde die Verbreitung des Virus verhindern oder verlangsamen können. In diesem als einzige Stütze für die Begründung zitierten Urteil wird aber eben KEINERLEI Evidenz dafür aufgeführt oder Gutachter gehört, es wird lapidar auf evidenzfreie, längst empirisch widerlegte Risikoeinschätzungen des RKI verwiesen - damals noch auf Basis eines Inzidenz-Grenzwertes von 100 (lächerlich!) für "hohe Gefahr". Allein das Datum des BVG-Urteils von November 21 ist schon Grund genug, es im Sinne des Verfahrens als veraltet zu bewerten. Auch ist das RKI als Teil der Exekutive ja nun mitnichten eine "Wahrheitsreferenz" im Sinne einer allgemeinen Rechtsprechung, spätestens dann nicht mehr, wenn dessen Reputation in der Öffentlichkeit und Wissenschaft bereits mehr als zweifelhaft geworden ist.
Der BGH verweigert damit letztinstanzlich eine evidenzbasierte Aufarbeitung des andauernden, größten Rechtsversagens der Bundesrepublik. Es ist ein politisches Urteil, beschädigt den Rechtsstaat und lässt böses für die Zukunft ahnen.
Mir fehlt bei Telepolis vollkommen eine vergleichbare Analyse, die ja nun wirklich nicht schwer ist.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (02.04.2022 14:48).