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  • Solid

mehr als 1000 Beiträge seit 27.07.2001

Re: Abschiebehaft

Nein.
Solange derjenige über seine Herkunft lügt, kann man ihn nicht
abschieben.
Nicht in 18 Monaten und danach auch nicht.

Weil die Reisenden das wissen, verbrennen sie ja ihre Pässe.

Das ist jetzt auch kein spezieller Sonderfall von Deutschland,
sondern das ist ein völkerrechtliches Prinzip, dass man Bürger nur
dann abschieben kann, wenn man nachweisen kann, dass ein bestimmtes
Land ihr Herkunftsland ist.
Und in manchen Fällen wie Iran nicht einmal dann. Iraner kann man
z.B. generell gar nicht abschieben, weil der Iran grundsätzlich keine
Pässe ohne die Zustimmung der Bürger ausstellt.

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