heterocephalus g-laber schrieb am 20. August 2015 09:42
> Wenn ich richtig gelesen haben, dann aber nur für politisch
> Verfolgte. Der Antragsteller muss das auch beweisen können. Ich aber
> würde die Maßstäbe bezüglich politischer Verfolgung die für Snowden
> gelten auf alle hier ankommenden anderen Flüchtlinge anwenden. Der
> ist nämlich nach den Maßstäben aller europäischen Regierungen,
> ausgenommen Russland, ein Krimineller auf der Flucht vor dem Gesetz.
> Nicht mal die Todesstrafe schützt ihn vor Auslieferung.
> Vor dem GG sind ja alle gleich;-)
...sign
Aber dann könnte das Establishment doch gar kein weiteres
Humankapital importieren, um hier ihre Deals abzuwickeln...
> Wenn ich richtig gelesen haben, dann aber nur für politisch
> Verfolgte. Der Antragsteller muss das auch beweisen können. Ich aber
> würde die Maßstäbe bezüglich politischer Verfolgung die für Snowden
> gelten auf alle hier ankommenden anderen Flüchtlinge anwenden. Der
> ist nämlich nach den Maßstäben aller europäischen Regierungen,
> ausgenommen Russland, ein Krimineller auf der Flucht vor dem Gesetz.
> Nicht mal die Todesstrafe schützt ihn vor Auslieferung.
> Vor dem GG sind ja alle gleich;-)
...sign
Aber dann könnte das Establishment doch gar kein weiteres
Humankapital importieren, um hier ihre Deals abzuwickeln...