Wenn ich richtig gelesen haben, dann aber nur für politisch
Verfolgte. Der Antragsteller muss das auch beweisen können. Ich aber
würde die Maßstäbe bezüglich politischer Verfolgung die für Snowden
gelten auf alle hier ankommenden anderen Flüchtlinge anwenden. Der
ist nämlich nach den Maßstäben aller europäischen Regierungen,
ausgenommen Russland, ein Krimineller auf der Flucht vor dem Gesetz.
Nicht mal die Todesstrafe schützt ihn vor Auslieferung.
Vor dem GG sind ja alle gleich;-)
Verfolgte. Der Antragsteller muss das auch beweisen können. Ich aber
würde die Maßstäbe bezüglich politischer Verfolgung die für Snowden
gelten auf alle hier ankommenden anderen Flüchtlinge anwenden. Der
ist nämlich nach den Maßstäben aller europäischen Regierungen,
ausgenommen Russland, ein Krimineller auf der Flucht vor dem Gesetz.
Nicht mal die Todesstrafe schützt ihn vor Auslieferung.
Vor dem GG sind ja alle gleich;-)