Nennt Rainer Mausfeld diese "Attrappen" .
Zitat:
"Demokratie ist auf ein formal hinreichend klar fixiertes Recht angewiesen, durch das auch bei der Gesetzesanwendung die strikte Bindung aller Staatsapparate an das demokratisch gesetzte Recht garantiert wird. Diese Bindung wird gelöst, wenn bei den Gesetzgebungsverfahren Gesetze durch Verwendung unbestimmter, also nicht hinreichend präzisierter Rechtsbegriffe als – wie Ingeborg Maus dies nennt – »Gesetzesattrappen« formuliert werden, deren Spezifikation und Füllung dann nach Ermessen der anwendenden Instanzen erfolgen kann. Wenn gesetzliche Vorgaben durch Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe – wie beispielsweise »Befürwortung von Gewalt«, »öffentliche Sicherheit«, »Gefährder« oder mit vagen Zielvorgaben oder Generalklauseln, wie »nach pflichtgemäßem Ermessen« – entformalisiert werden, wird die rechtliche Entscheidung eines Sachverhalts gerade nicht durch ein Gesetz bestimmt, sondern durch die Staatsapparate; sie können im konkreten Anwendungsfall die Gesetze nach eigenem Ermessen interpretieren und anwenden."