Bender Unittwentytwo schrieb am 30. Oktober 2002 21:07
> Gut zu wissen, wärst du doch nur früher in mein Leben getreten, dann
> hätte ich mir die Einweisung in das Wahlrecht für die ehrenamtlichen
> Wahlleiter sparen können.
> Und in deinem Referenztext steht auch nichts anderes drin, als das
> was man im Sozialkundeunterricht lernt.
> Es waren aber irgendwas um die 40%, was damit deutlich über der
> Mindestwahlbeteiligung liegt.
[...]
Eine Wahl ist auch dann nicht ungültig, wenn kaum jemand hingegangen
ist. Es gibt in Deutschland kein so genanntes Wahl-Quorum, also keine
Mindestwahlbeteiligung. Auch eine Wahlpflicht gibt es nicht. In der
Bundesrepublik wird das Wahlrecht als Grundrecht verstanden, eine
Wahlpflicht würde der Wahlfreiheit zuwiderlaufen. So wie also jeder,
wenn er will, seine Meinung äußern darf, so darf jeder
Wahlberechtigte wählen, muss es aber nicht
[...]
http://www.berliner-wahlfakten.de/Startseite/Wahlrecht/wahlrecht.html
-V
> Gut zu wissen, wärst du doch nur früher in mein Leben getreten, dann
> hätte ich mir die Einweisung in das Wahlrecht für die ehrenamtlichen
> Wahlleiter sparen können.
> Und in deinem Referenztext steht auch nichts anderes drin, als das
> was man im Sozialkundeunterricht lernt.
> Es waren aber irgendwas um die 40%, was damit deutlich über der
> Mindestwahlbeteiligung liegt.
[...]
Eine Wahl ist auch dann nicht ungültig, wenn kaum jemand hingegangen
ist. Es gibt in Deutschland kein so genanntes Wahl-Quorum, also keine
Mindestwahlbeteiligung. Auch eine Wahlpflicht gibt es nicht. In der
Bundesrepublik wird das Wahlrecht als Grundrecht verstanden, eine
Wahlpflicht würde der Wahlfreiheit zuwiderlaufen. So wie also jeder,
wenn er will, seine Meinung äußern darf, so darf jeder
Wahlberechtigte wählen, muss es aber nicht
[...]
http://www.berliner-wahlfakten.de/Startseite/Wahlrecht/wahlrecht.html
-V