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  • mind.dispersal

mehr als 1000 Beiträge seit 02.03.2010

Totgeburt

Kommt nicht.

Es nur gegen Privatpersonen in sozialen Netzwerken einzusetzen, wäre Verfassungswidrig, wegen der Gleichbehandlung. Man müsste also praktisch jedes Medium überwachen und würde dann eine Deutungshoheit gegenüber allen Medien beanspruchen, was auch wieder rechtlich nicht zu vertreten ist.

Ein "Abwehrzentrum gegen Desinformation" kann maximal mit herkömmlichem Recht operieren, indem es Aussagen eindeutig widerlegt und bestehende Propaganda- und Volksverhetzungsparagraphen darauf anwendet.

Darf sich dann aber auch gerne wieder Bundesstaatsanwaltschaft nennen.

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