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  • c.renée

mehr als 1000 Beiträge seit 29.03.2011

Re: 67 Prozent Auslastung ist ungleich 67 Prozent weniger Inanspruchnahme

In der Folge wurden weniger Bettenkapazitäten (67 Prozent) in Anspruch genommen.

Da steht nichts von Auslastung 67 %.

Falls Sie anderslautende Zahlen haben, heraus damit.

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