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  • stebac

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Re: 67 Prozent Auslastung ist ungleich 67 Prozent weniger Inanspruchnahme

c.renée schrieb am 12.05.2021 15:32:

In der Folge wurden weniger Bettenkapazitäten (67 Prozent) in Anspruch genommen.

Da steht nichts von Auslastung 67 %.

Falls Sie anderslautende Zahlen haben, heraus damit.

Wo sehen Sie denn den Unterschied zwischen Auslastung und Inanspruchnahme?
Nur so nebenbei: Die Normalbelegung lag in den vergangen Jahren in der Regel bei 70 - 80 Prozent. 67 Prozent weniger würde eine Auslastung/Inanspruchnahme von ca. 25 Prozent der Bettenkapazitäten bedeuten. Dass das nicht hinkommen kann erschließt sich eigentlich schon auf den ersten Blick.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (13.05.2021 00:46).

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