... und da kann man schon gratulieren. Wenn ich das richtig verstanden habe, hat sich die BPK insgesamt ein wenig dämlich angestellt, indem sie versucht haben, mit der argumentativen Schrotflinte auf grosse Entfernung zu treffen. Und mit ein paar Schrotkörnern im Ziel, gibt's eben keine durchschlagenden Erfolge. Eher das Gegenteil. Das dürfte dann auch in der Folgeinstanz nicht besser werden, es kommt ja inhaltlich nix neues dazu.
Andererseits, was mich tatsächlich wundert ist, dass die BPK nicht als Monopolverein gewertet wurde. Das gibt denen natürlich auch für die Zukunft durchaus Gestaltungsmöglichkeiten, den Zugang zu beschränken. Also so eine Grundsatzentscheidung scheint das ja dann insgesamt eher nicht zu werden. Und vielleicht ist ja das dann auch das für die BPK vorrangige Ziel. Dann könnten sie sich die Folgeinstanz aber eigenltich auch gleich schenken.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (14.09.2023 17:07).