Ignoramus-et-Ignorabimus schrieb am 14.09.2023 19:27:
Aber ich war auch nicht dabei, und habe eben die Darstellung des Anwalts der einen Partei gelesen. Der ist ja auch nicht zur Objektivität verpflichtet, sondern im Gegenteil, zur Parteilichkeit.
Auch Rechtsanwälte unterliegen dem Sachlichkeitsgebot aus § 43a Abs. 3 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO):
(3) 1Der Rechtsanwalt darf sich bei seiner Berufsausübung nicht unsachlich verhalten. 2Unsachlich ist insbesondere ein Verhalten, bei dem es sich um die bewußte Verbreitung von Unwahrheiten oder solche herabsetzenden Äußerungen handelt, zu denen andere Beteiligte oder der Verfahrensverlauf keinen Anlaß gegeben haben.