wurmer schrieb am 06.01.2023 09:51:
Kurzer Erfahrungsbericht: in meiner Stadt im Ruhrpott gab es vor ein paar Wochen im 2 Uhr nachts für ca. 5 min (!!) einen Stromausfall.
1. Stromer haben ziemlich gleichlautende AGBs (und haben sich dafür die EN 50160 gestrickt). 5 Minuten zählt noch nicht als Stromausfall, der in der Statistik auftauchen muß.
2. Bei der Bahn zählen auch nur "harte" Verspätungen - "kürzere" in die Statistik aufzunehmen, würde "Teile der Bevölkerung verunsichern".