pewoo schrieb am 12.05.2024 19:44:
Kann man so machen wie bei der Impfpflicht gegen Masern. Da gibt es (ausser bei ein paar Gestoerten) eine gute Impfquote. Rechtlich funktioniert das.
1) war die Impfquote gegen Masern auch vor der Impfpflicht schon im hohen Bereich.
2) Ist es keine Impfpflicht, sondern eine Nachweispflicht. Diese kann auch über einen Titer erfolgen.
Hast du also Masern gehabt lässt du den Titer bestimmen und gut ist.
Du kannst auch nur eine Masernimpfung + Titerbestimmung machen und kommst dann dem Gesetz nach.
Und genau da haben wir das Problem bei Corona und 1G:
Da gab es genau nur den Weg (1|2|3|viele) Impfungen.
Dein Titerspiegel konnte auch nach 6 Monaten noch so hoch sein wie er wollte.
Pech gehabt.
Und dann verkürzt das Gesundheitsministerium das auch noch auf 3 Monate, weil Gründe.