TwoOfFive schrieb am 12.05.2024 16:11:
Nunja, ich vermisse für Lüge den Beleg das wider besseren WIssens eine Tatsachenbehauptung aufgestellt wurde.
Und wo ist der persönliche Vorteil den man sich bei Vorspiegelung falscher Tatsachen also bei Betrug mit der unwahren Behauptung erkauft? So als (notwendig vorsätzlich begangene) Täuschung?
Lies die RKI-Files, dann siehst Du klarer.