Ansicht umschalten
Avatar von GenosseGeneral
  • GenosseGeneral

mehr als 1000 Beiträge seit 04.02.2013

Ein Einknicken hat noch nicht stattgefunden

Ich halte es für gewagt aus einem "Der Antrag wird geprüft" ein Einknicken zu machen.

Den Antrag kann man doch prüfen. Und wenn man ihn prüft, sollte man ihn genau prüfen. Sehr genau. Sehr penibel. Sehr gründlich. Und am besten sollte der direkt von verschiedenen Stellen geprüft werden. Solange der Antrag nicht durch 10 verschiedene Behörden gegangen ist, kann man auch weiß Gott nicht behaupten, dass man ihn genau geprüft hat.

Und wenn man nach 10 Jahren des intensivsten Prüfens zu dem Schluss kommt, dass der Antrag keine Relevanz mehr hat, da die vermeintliche Straftat mittlerweile verjährt wäre, ja, dann ist das aufgrund des sehr genauen Prüfens eine absolut unstrittige und nachvollziehbare Entscheidung.

Und so kann die Bundesregierung es auch vermeiden dem kleinen Erdowahn ganz hochoffiziell "Fick dich ins Knie!" zu sagen.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten