Er hat mit Sicherheit damit gerechnet.
Ja, evtl. sogar gehofft dass es zu einer Strafanklage kommt.
Ein Bußgeld zahlt dann evtl. die Produktionsfirma.
Wenn man auf Wunsch in einer öffentlichen Liste mit Name und wenn gewünscht Wohnort bis Adresse genannt würde, würde ich sogar etwas spenden.
Und wenn es nur ein symbolischer Euro ist.
Quasi als Ausweis für die "Billigung und Belohnung von Straftaten".
Das wäre doch der Gag, wenn nach der Klärung eines umstrittenen Paragraphen noch ein weiterer vorgeführt wird.
Evtl. noch abtrennen, dass man spenden kann bis die Geldstrafe erreicht ist, und danach kann man spenden um ihn zu "belohnen".
Damit das auch ganz klar voneinander getrennt ist.
Denn bezüglich der reinen Bußgeldübernahme gab es wohl Versuche das zu kriminalisieren, aber nie ein entsprechendes Urteil.
StGB 90a wäre ein weiterer Paragraph, den man an die Öffentlichkeit zerren müsste.
Er könnte mal in der Show eine Dt. Flagge verunglimpfen.
Oder einen sehr kritisch-bösen Text auf die Nationalhymne texten und singen.
Kann man auch in einem Musikvideo kombinieren.
Und auch da wäre Erdogan wieder jemand der sich dazu äußern würde.
Nämlich dann, wenn der Staat dagegen ermittelt.
Denn dann stünde der Dt. 90a "Verunglimpfung des Dt. Staates und seiner Symbole mit seinen maximal 5 Jahren Knast" im Blick der Öffentlichkeit.
Und zwar auch verglichen mit 301 des Türkischen Strafrechtes:
"Herabsetzung der türkischen Nation, des Staats der Republik Türkei, der Institutionen des Staates und seiner Organe"..
Welcher maximal 3 Jahre Knast vorsieht, und nur mit Zustimmung des Justizministers angewandt wird.
Der Dt. 90a kann von jedem Staatsanwalt in Deutschland genutzt werden.
Ähnlich wie Putin auf Erwähnung von Demonstranten schlagen Polizisten mit "Suttgart 21" konterte, könnte Erdogan die BRD mit der Existenz bis Anwendung von 90a vorführen.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (11.04.2016 20:51).