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  • Tobias Claren

mehr als 1000 Beiträge seit 14.11.2002

Keine "Privatklage", Strafanzeige per Fax an Staatsanwaltschaft reicht...

185 erfordert keine "Privatklage", wie bei jedem Tatbestand aus dem StGB.
Es ist nur kein Offizialdelikt.
Es reicht eine Strafanzeige bei der Polizei oder einfach ein Fax an den Staatsanwalt.

Ich ging ja eigentlich selbst davon aus dass auch Ausländer gegen einen Deutschen Anzeige erstatten können.

Aber was ist mit den Beispielen Paris Hilton und Madonna?

Paris Hilton, die in South Park als "dumme verzogene Hure" oder "Stupid Spoiled Whore" bezeichnet wird. Nicht zu vergessen das Bild des Sperma-hustens auf der Bühne bei der Eröffnung einer "Stupid Spoiled Whore"-Filiale (nuttige Kleidung für Kinder).

Oder Madonna, die in Familiy Guy zusammen gefasst hiermit versehen wurde:
Peter: ... die ist wirklich ziemlich dumm
Francis: ... die ist völlig bescheuert (im Original "pretty stupid"), völlig bescheuert...
Brian: ... Die ist nicht nur dumm, die lügt auch noch (weil "La isla bonita" keine echte Insel ist).
Francis: ... Sie ist widerwärtig
Peter: ... Widerwärtig, ne widerwärtige Frau.
Francis: ... Und sie ist ne Hure.
Brian: ... Ein Drecksstück, ja
Peter: ... Die machts doch mit jedem

Und das ist die TV-Version!
Man muss wissen, für das Fernsehen wird es geschnitten, auf DVD gibt es anscheinend noch ganz andere Dinge.....

Das das auch im Dt. TV läuft ist im Grunde ein Beleg dafür, dass StGB 185, Beleidgung etc. (186-189+192) nur gegenüber Personen gilt, die sich in Deutschland aufhalten.
Sonst hätte Hilton und Madonna doch längst Strafanzeige gegen Comedy Central Deutschland, South Park, die Macher, Synchronsprecher (natürlich auch die, die haben es ja erst ausgesprochen) etc. erstatten können.

Evtl. könnten diese das noch, wenn sie in Deutschland sind. Dafür müsste es nicht mal im TV laufen, denn es in ja auf der .de-Seite von South-Park 24/7 in Deutsch abrufbar.
Evtl. sehen die Amerikaner es aber einfach anders, als nicht in Ordnung an, so etwas STRAFRECHTLICH zu verfolgen.
Evtl. stellen sie so etwas gefühlsmäßig in eine Nazi-Ecke.

Möglicherweise muss die Beleidigung auf Dt. Boden wirksam werden.
Sieht sie jemand im Internet mag sie auf Dt. Server liegen, aber wo die Beleidigung eintritt ist auf dem Bildschirm im Ausland.
Also müsste die Person nach Deutschland reisen, hier auf einem Bildschirm ansehen, und "simsalabim" könnte die Person Strafanzeige erstatten.....
Aber Hilton, Madonna etc. haben es bisher nicht versucht.

Anders herum könnte ein Ausländer im Ausland einen Deutschen Beleidigen, vor 1000 Menschen die darüber lachen, und Der Deutsche könnte deswegen nicht in Deutschland ANzeige erstatten.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (11.04.2016 23:48).

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