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  • Tobias Claren

mehr als 1000 Beiträge seit 14.11.2002

Laut Udo Vetter gilt 185 nicht gegenüber im Ausland befindlichen Personen.....

Udo Vetter hat bei Twitter geantwortet, dass 185 seiner Meinung nach NICHT für Menschen im Ausland gilt.

Man also ungestraft, z.B. über das Internet, einen Ausländer übelst beschimpfen darf.
185 (und evtl. 168 bis 189 + 192) gilt nur wenn der Betroffene sich in Deutschland aufhält.

Der 103 gehört abgeschafft .
Natürlich auch 185 ( http://rechtsanwalt-andreas-fischer.de/wp-content/uploads/2010/01/die-beleidigungsgesetze-in-deutschland.pdf ), 186 bis 189 und 192.
Leider ist der Beleidigungsparagraph in der Bevölkerung bekannter, und bräunlicherweise von der Masse akzeptiert.
Allerdings würde die Abschaffung von 103 schon mal das offene (anonym kann ich es natürlich immer, offen macht es aber mehr Spaß ;-] ) straffreie Beleigen von Erdogan, Putin, Kim etc. ermöglichen.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (11.04.2016 21:21).

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