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  • Heip

127 Beiträge seit 24.03.2016

Re: § 103 a Beleidigung durch Organe eines Staates

Den § 103 a StGB gibt es gar nicht. Den habe ich mir ausgedacht. Es ist doch gar nicht einzusehen, dass die einen Sonderschutz bekommen, während selbige ständig mit vokabeln wie Prekariat, geringqualifiziert, bildungsferne Schichten und was weiß ich auf die Bevölkerung losgeht..

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