Crown3 schrieb am 11.04.2016 10:44:
Interessant wäre eher, ob das trotzdem 'ne Beleidigung wäre, wenn man es beweisen könnte. :)
Beweis reicht nicht. Wenn Du einen solchen Beweis hättest, könntest Du evtl. "mutmaßlicher Ziegenzoophiler" öffentlich sagen. Damit Du es wirklich sagen darfst müßte Erdogan rechtskräftig in Deutschland wg. zoophiler Ziegenhandlungen verurteilt worden sein. Im Übrigen keine große Sache, Sodomie ist lediglich eine Ordnungswidrigkeit, damits eine Straftat ist, müßte das Tier gequält worden sein. Das müßte dann ein sachverständiger Ziegenhirten-Tierarzt-Experte dem hohen Gericht entsprchend plausibel gutachtern, damit die Robenträger weise urteilen können.
i.d.S.: dsi