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  • Heip

127 Beiträge seit 24.03.2016

Re: Bei dem, der es sagt.

"Bei dem der es sagt"

Sind Sie sich das sicher?

Müssen Psychiater das wirklich beweisen, wenn die jemandem einen Narzissmus, eine Gefährlichkeit oder eine symptomschwache Psychose andichten?

Oder ist es in der Deutschen Rechtspraxis nicht vielmehr so wie zu Zeiten der Hexendiagnostik?:

Der psychiatrische Verleumder ist vor Gericht Ankläger und gleichzeitig Sachverständiger und Richter.
Und der am Gericht angestellte Richter ist nur dessen Schreibgehilfe, wie es Dr. Gert Postel, dessen psychiatrische Gutachten ausnahmslos alle von den Gerichten anerkannt und in gerichtliche Entscheidungen gegossen wurden, formuliert.

Übrigens glauben deutsche Juristen, sie hätten eine Hochschulqualifikation.
Und andere glauben eben an den Osterhasen.

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