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  • UseNetGhost

mehr als 1000 Beiträge seit 14.04.2004

Re: "Das Anliegen wird geprüft"

davon ab hat Böhmermann hier bewusst eine strafbare Handlung begangen egal welche Intention er dahinter hatte.
Wenn nun tatsächlich gegen ihn ermittelt wird oder er sogar verurteilt wird dann ist das in soweit rechtskonform. Das es ihm vorher schon völlig bewusst war was er da tat, also Vorsatz dahinter war verschärft das nur.
Ich sehe da kein Einknicken in der Meinungsfreiheit.

Wenn ich, selbst zur Verdeutlichung eines Sachverhaltes, eine Straftat begehe, muss ich damit rechnen auch dafür zur Verantwortung gezogen zu werden. So ist das nunmal in einem Rechtsstaat.

Und die Paragraphen gegen die Böhmermann, ganze gezielt und bewusst, verstoßen hat sind hier ja schon zuhauf genannt worden. Selbst Erdogan kann man in diesem Fall nur moralisches Versagen vorwerfen. Rechtlich darf er das.

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