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Avatar von Udo_Froehn
  • Udo_Froehn

mehr als 1000 Beiträge seit 28.02.2001

Re: "Das Anliegen wird geprüft"

UseNetGhost schrieb am 10.04.2016 21:51:

davon ab hat Böhmermann hier bewusst eine strafbare Handlung begangen egal welche Intention er dahinter hatte.

Hat er das? Hat schon ein Gericht entschieden? Oder schwafelt hier nur jemand, der meint, zu wissen...

Wenn nun tatsächlich gegen ihn ermittelt wird oder er sogar verurteilt wird dann ist das in soweit rechtskonform. Das es ihm vorher schon völlig bewusst war was er da tat, also Vorsatz dahinter war verschärft das nur.
Ich sehe da kein Einknicken in der Meinungsfreiheit.

Was nicht bedeutet, dass da keines wäre. (Vorsicht, ich kann Konjunktiv!)

Wenn ich, selbst zur Verdeutlichung eines Sachverhaltes, eine Straftat begehe, muss ich damit rechnen auch dafür zur Verantwortung gezogen zu werden. So ist das nunmal in einem Rechtsstaat.

Ach so ist das! Warum hören nicht alle einfach gleich auf dich? Unfassbar, wie dumm die alle sind.

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