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Avatar von tallinn
  • tallinn

mehr als 1000 Beiträge seit 01.04.2004

Re: "Das Anliegen wird geprüft"

Ja, das stimmt. Obendrein muss nun geprüft werden, ob das Schreiben einen Strafantrag gemäß §194 StGB enthält. Ohne den nämlich wird Böhmermann überhaupt nichts passieren.

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