Ja, das stimmt. Obendrein muss nun geprüft werden, ob das Schreiben einen Strafantrag gemäß §194 StGB enthält. Ohne den nämlich wird Böhmermann überhaupt nichts passieren.
Ja, das stimmt. Obendrein muss nun geprüft werden, ob das Schreiben einen Strafantrag gemäß §194 StGB enthält. Ohne den nämlich wird Böhmermann überhaupt nichts passieren.