hi ceterum,
in meiner Ansicht es es so. Aber guck mal, was die Tagesschau-Moderation dazu hier:
https://meta.tagesschau.de/id/110440/kommentar-zur-boehmermann-affaere-die-macht-des-sultans
schreibt:
Am 11. April 2016 um 20:05 von Moderation
Zur korrekten Lesart des § 103 StGBLieber User,
aufgrund mehrfacher Einwände Ihrerseits haben wir bei unserem Rechtsexperten nachgehakt. Der Passus "... das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, ...", bezieht sich nur auf "ein Mitglied einer ausländischen Regierung". Die Beleidigung eines Staatsoberhaupts bleibt davon unbenommen.
Die juristisch korrekte Lesart ist also:"(1) WER EIN AUSLÄNDISCHES STAATSOBERHAUPT oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertreung BELEIDIGT, WIRD MIT FREIHEITSSTRAFE BIS ZU DREI JAHREN ODER MIT GELDSTRAFE, IM FALLE DER VERLEUMDERISCHEN BELEIDIGUNG MIT FREIHEITSSTRAFE VON DREI MONATEN BIS ZU FÜNF JAHREN BESTRAFT."
Mit freundlichen Grüßen,
Die Moderation
krass oder wie diese werten "Rechtsexperten" der Tagesschau das sehen wollen. Rechtsverdrehung bis zum Abwinken... Und da zeigt sich der Kniefall vor Erdogan und die Tagesschau macht sogar noch fleißig mit oder wurde auf Linie gebracht...
Armer Boehmermann... Die wollen ihn doch tatsächlich ans Messer liefern!!
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (11.04.2016 20:50).