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Avatar von Isidore76
  • Isidore76

mehr als 1000 Beiträge seit 25.03.2005

Interessant...

...ich selber hätte den § 103 auch eher so interpretiert wie die Rechtsexperten der Tagesschau.
Wobei die Formulierung imho aber durchaus beide Versionen zulässt. Richtig eindeutig ist was anderes.
Wäre also interessant zu erfahren, ob die Rechtsexperten der Tagesschau für ihre Einschätzung auf Kommentare zum Gesetz zurückgegriffen haben oder Präzedenzfälle oder dergleichen.

Andrea123 schrieb am 11.04.2016 20:49:

krass oder wie diese werten "Rechtsexperten" der Tagesschau das sehen wollen. Rechtsverdrehung bis zum Abwinken... Und da zeigt sich der Kniefall vor Erdogan und die Tagesschau macht sogar noch fleißig mit oder wurde auf Linie gebracht...

Armer Boehmermann... Die wollen ihn doch tatsächlich ans Messer liefern!!

[/quote]

§103 kann hier durchaus greifen. Ans Messer liefern? Naja, er wird wohl kaum nach Ankara ausgeliefert werden und kommt vielleicht mit Geldstrafe oder Bewährung davon.

Den größten Beitrag zum juristischen Ärger hat B. selber geleistet. Er hat für sein Schmähgedicht selbst den Kontext dargelegt, dass dies eben KEINE legale Kritik wäre, sondern dass dies eben ein Beispiel für nicht von der Meinungsfreiheit gedeckte "Schmähkritik" sei.

Jetzt Böhmermann 3 Meta-Ebenen zu unterstellen, weil er das Gesagte ja ausdrücklich nicht gemeint habe, wie manche das zu tun versuchen, ist bestenfalls albern.

Die Wahrheit ist sehr viel einfacher.
Und das zeigt ein simpler Vergleich:

Ich kann auch nicht in einer Verkehrskontrolle z.B. folgendes sagen und mich auf eine Meta-Ebene herausreden:
"Herr und Frau Wachtmeister, ich würde Sie nie eine unterfickte, stinkende F*** nennen, die mal dringend hergenommen gehört, die aber so widerlich und verkommen ist, dass Ihrem Kollegen mit dem Mini-Dauerständer der Schwanz zusammenfällt, den er lieber in einem Ziegenarsch parkt. Dies und dass Sie beide braunes Nazi-Pack sind, das sage ich alles nicht, denn das wäre illegal."

Das würde mir kein Gericht durchgehen lassen. Zu recht nicht.
Und ich vermute sehr stark, dass ein Gericht Böhmermann mit seinem primitiven Gedicht ebenfalls belangen wird.

Vergleich war ein Selbstzitat:
http://www.heise.de/forum/Telepolis/Kommentare/Bundesregierung-knickt-wegen-Boehmermann-vor-Erdogan-ein/Re-Frueher-war-das-eine-Entscheidung-der-Gerichte/posting-28473219/show/
ich sag´s blos

mfg
i

ps
Vielleicht hätte der §103 und anderer an sich archaisch anmutender Ballast aus dem StGB bei Zeiten entfernt werden sollen. Dafür ist es im aktuellen Fall aber wohl zu spät.

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