Ansicht umschalten
Avatar von Friedensfreund
  • Friedensfreund

mehr als 1000 Beiträge seit 23.06.2014

Re: Ein Einknicken hat noch nicht stattgefunden

GenosseGeneral schrieb am 10.04.2016 22:48:

Ich halte es für gewagt aus einem "Der Antrag wird geprüft" ein Einknicken zu machen.

Den Antrag kann man doch prüfen. Und wenn man ihn prüft, sollte man ihn genau prüfen. Sehr genau. Sehr penibel. Sehr gründlich. Und am besten sollte der direkt von verschiedenen Stellen geprüft werden. Solange der Antrag nicht durch 10 verschiedene Behörden gegangen ist, kann man auch weiß Gott nicht behaupten, dass man ihn genau geprüft hat.

Und wenn man nach 10 Jahren des intensivsten Prüfens zu dem Schluss kommt, dass der Antrag keine Relevanz mehr hat, da die vermeintliche Straftat mittlerweile verjährt wäre, ja, dann ist das aufgrund des sehr genauen Prüfens eine absolut unstrittige und nachvollziehbare Entscheidung.

Und so kann die Bundesregierung es auch vermeiden dem kleinen Erdowahn ganz hochoffiziell "Fick dich ins Knie!" zu sagen.

Da kennt sich eine*r scheinbar sehr gut im Behörden- und Jurist*innen-Apparat aus :-). Oder kennen die Verantwortlichen diese spezielle "CDU"-Variante der "Prüfung" nur oder vor Allem gegenüber Benachteiligten und Geflüchteten? Da ist das dann eine sehr spezielle Form der (bürokratischen) "Rache" an den Menschen, wenn mensch sie schon nicht direkt verhungern, ertrinken lassen kann o.ä. Erfrieren oder unter unwürdigsten Umständen campieren oder de facto einsperren lassen geht auch.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (10.04.2016 22:56).

Bewerten
- +
Ansicht umschalten