@ Isidore76
Hierzu:
Eben. Und darum wird die Bundesregierung auch dem Antrag auf Strafverfolgung stattgeben, damit ein Gericht den Sachverhalt klären kann.
Merkel wird der Unabhängigkeit der Gerichte und der Gewaltenteilung ihr vollstes Vertrauen aussprechen. Und dann kann die Justiz ihres Amtes walten.
Und wahrscheinlich wird Merkel dieses Vertrauen nicht selber aussprechen, sondern jemand aus dem Justizministerium oder des auswärtigen Amtes wird das besorgen dürfen.
sage ich mal: träumt weiter! Aber es wird zu KEINEM Verfahren kommen. Begruendung: siehe mein Kommentar. Folgende Punkte stehen dagegen:
1. Amtseid von Frau Merkel
2. unser Grundgesetz
3. die EU-Grundrechte-Charta
4. die UN-Menschenrechts-Charta
5. der UN-Zivilpakt
6. § 81 StGB (Hochverrat gegen den Bund, wenn das Verfahren zugelassen werden sollte; darauf steht lebenslänglich!!)
Von daher: träumt weiter!! Aber es wird zu KEINEM Verfahren kommen.