Ansicht umschalten
Avatar von Isidore76
  • Isidore76

mehr als 1000 Beiträge seit 25.03.2005

Re: Früher war das eine Entscheidung der Gerichte

Andrea123 schrieb am 11.04.2016 15:28:

@ Isidore76

Hierzu:

Eben. Und darum wird die Bundesregierung auch dem Antrag auf Strafverfolgung stattgeben, damit ein Gericht den Sachverhalt klären kann.
Merkel wird der Unabhängigkeit der Gerichte und der Gewaltenteilung ihr vollstes Vertrauen aussprechen. Und dann kann die Justiz ihres Amtes walten.
Und wahrscheinlich wird Merkel dieses Vertrauen nicht selber aussprechen, sondern jemand aus dem Justizministerium oder des auswärtigen Amtes wird das besorgen dürfen.

sage ich mal: träumt weiter! Aber es wird zu KEINEM Verfahren kommen. Begruendung: siehe mein Kommentar. Folgende Punkte stehen dagegen:

1. Amtseid von Frau Merkel
2. unser Grundgesetz
3. die EU-Grundrechte-Charta
4. die UN-Menschenrechts-Charta
5. der UN-Zivilpakt
6. § 81 StGB (Hochverrat gegen den Bund, wenn das Verfahren zugelassen werden sollte; darauf steht lebenslänglich!!)

Nichts davon steht einer Anklage und einem Prozess gegen Böhmermann entgegen.
Die Gesetze zur Strafverfolgung seiner Äußerungen sind jedoch nach wie vor gültig.
Das wusste auch Böhmermann selber, dass er seine "Schmähkritik" nicht anbringen darf. Deshalb hat er sein Gedicht ja "Schmähkritik" genannt. Es enthielt ausschließlich Beleidigungen und keinerlei sachliche Kritik, im Gegensatz zur Satire von Extra3.

Von daher: träumt weiter!! Aber es wird zu KEINEM Verfahren kommen.

Wie kommst Du darauf, dass ich davon träumen würde, träumen im Sinne von gut heißen?
Ich habe hier lediglich meine Einschätzung gegeben über das, was meiner Erwartung nach passieren wird.

Ich bin im Gegenteil eher dafür, dass solche Tatbestände wie "Beleidigung eines Staatsoberhaupts" oder auch "Schmähkritik", "Beleidigung des Bundespräsidenten" als eigenes Gesetz zu gunsten von Meinungsfreiheit abgeschafft werden.
Das sind sie aber nicht. Und da sie das nicht sind müssen Gerichte dem Gesetz entsprechend urteilen.
Das ist keine Frage von gefällt mir oder gefällt mir nicht (davon träumen, oder Alpträumen).

Ich vermute, Merkel wird den Strafantrag erlauben und ein Gericht sich mit dem Thema befassen.

Aber das werden wir innerhalb der nächsten ein bis zwei Wochen sehen.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten