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  • Heip

127 Beiträge seit 24.03.2016

Re: Früher war das eine Entscheidung der Gerichte

Ich bin im Gegenteil eher dafür, dass solche Tatbestände wie "Beleidigung eines Staatsoberhaupts" oder auch "Schmähkritik", "Beleidigung des Bundespräsidenten" als eigenes Gesetz zu gunsten von Meinungsfreiheit abgeschafft werden.
Das sind sie aber nicht. Und da sie das nicht sind müssen Gerichte dem Gesetz entsprechend urteilen.

Da können wir aber froh sein, dass die "Todesstrafe" in keinem aktuellen deutschen Gesetz steht.

Sonst glauben einige hier noch, sie müssten als Richter Mordaufträge in Urteilsform vergeben, weil es im Gesetz so vorgesehen ist.

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