Heip schrieb am 11.04.2016 18:07:
Ich bin im Gegenteil eher dafür, dass solche Tatbestände wie "Beleidigung eines Staatsoberhaupts" oder auch "Schmähkritik", "Beleidigung des Bundespräsidenten" als eigenes Gesetz zu gunsten von Meinungsfreiheit abgeschafft werden.
Das sind sie aber nicht. Und da sie das nicht sind müssen Gerichte dem Gesetz entsprechend urteilen.Da können wir aber froh sein, dass die "Todesstrafe" in keinem aktuellen deutschen Gesetz steht.
Richtig, die Todesstrafe steht zwar nicht mehr im Gesetz, wohl aber noch heute in der aktuellen hessischen Landesverfassung.
siehe:
> https://de.wikipedia.org/wiki/Verfassung_des_Landes_Hessen#Konfliktpunkte
Hat aber wegen des GG keine Bedeutung. Trotzdem gehört so etwas natürlich ausgemistet und entsprechend aus der hessischen Verfassung entfernt. Kann mir auch keiner erzählen, dass das juristisch ungeheuer schwierig oder aufwändig sein sollte.
BTW
Hatte einige male gehört, dass im Fall eines Ausnahmezustands die Todesstrafe in Hessen Anwendung finden könnte. Kann aber nicht sagen, ob das möglich wäre, hab´s nicht überprüft.
Es gibt das GG jetzt bald 70 Jahre, do müsste so ein Müll aus der Landesverfassung Hessens längst raus sein.
Sonst glauben einige hier noch, sie müssten als Richter Mordaufträge in Urteilsform vergeben, weil es im Gesetz so vorgesehen ist.
Ob jetzt bei Böhmermanns Beleidigungen dieser §103 greift oder schlicht Beleidigung etc., das sollte vielleicht wirklich am besten ein Gericht feststellen.
Und Böhmermann selbst hat gewusst, dass sein Gedicht nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Das hat er ja selber im Kontext seines Gedichtvortrags kommuniziert.
Mal gespannt wie ein Gericht entscheidet, sollte es zu einer Verhandlung kommen.
Ich kann jedenfalls nicht erkennen, dass das Gedicht legal werden soll, weil B. selber sagt, dass dies ein Beispiel für illegale Kritik und Grenzüberschreitung von Satire ist.
Als Vergleich:
Ich kann auch nicht in einer Verkehrskontrolle z.B. folgendes sagen und mich auf eine Meta-Ebene herausreden:
"Herr und Frau Wachtmeister, ich würde Sie nie eine unterfickte, stinkende F*** nennen, die mal dringend hergenommen gehört, die aber so widerlich und verkommen ist, dass Ihrem Kollegen mit dem Mini-Dauerständer der Schwanz zusammenfällt, den er lieber in einem Ziegenarsch parkt. Dies und dass Sie beide braunes Nazi-Pack sind, das sage ich alles nicht, denn das wäre illegal."
Das würde mir kein Gericht durchgehen lassen. Zu recht nicht.
Und ich vermute sehr stark, dass ein Gericht Böhmermann mit seinem primitiven Gedicht ebenfalls belangen wird.